Aufgaben
Wir als Jobcenter gewährleisten den Lebensunterhalt von Arbeitsuchenden finanziell durch eine Grundsicherung. Wir betreuen Bürgergeldbeziehende und vermitteln erwerbsfähige Leistungsbeziehende an potenzielle Arbeitgebende. Wir fördern Eingliederungsmaßnahmen und berufliche Weiterbildungen. Wir unterstützen Kundinnen und Kunden bei speziellen Problemen, zum Beispiel durch Suchthilfe, Schuldnerberatung oder psychosoziale Betreuung.
Unser Auftrag: Beraten – Qualifizieren – Integrieren
Die Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zur „Grundsicherung für Arbeitssuchende“ zum 01.01.2005 - früher bekannt als „Hartz IV“, heute als Bürgergeld –ist die umfassendste Arbeitsmarktreform in der bundesdeutschen Geschichte.
In der Folge haben die regional zuständigen Träger dieser neuen Leistung - die Agentur für Arbeit Kassel und der Landkreis Kassel - die Aufgaben der Grundsicherung auf eine gemeinsame Einrichtung ab 01.01.2011 übertragen:
Unser Jobcenter Landkreis Kassel
Heute ist das Jobcenter Landkreis Kassel für die Sicherstellung des Lebensunterhaltes von rund 12.000 Einwohnerinnen und Einwohnern des Landkreises Kassel durch die Gewährung von Bürgergeld zuständig und betreut – was viele nicht wissen – über 60 % der Arbeitslosen im Kreisgebiet. Damit kommt dem Jobcenter Landkreis Kassel eine wichtige soziale und arbeitsmarktliche Rolle in der Region zu.
Wir berechnen und zahlen das Bürgergeld für Sie. Wir begleiten Sie auf Ihrem Weg in den Job, in eine Fortbildung oder in eine Ausbildung. Wir unterstützen Sie mit Angeboten zu sozialen und Gesundheitsthemen oder bei der Klärung Ihrer finanziellen Situation.
Nutzen Sie die Chancen, die das Bürgergeld bietet: Starten Sie neu. Entwickeln Sie Ihr berufliches Können weiter, um langfristig in einen sicheren Job zu gelangen und eine sichere Zukunft zu gestalten.
Ziele und Strategien
Die Eigenverantwortung der Kund/innen stärken und dazu beitragen, dass diese ihren Lebensunterhalt aus eigenen Kräften bestreiten können. Das ist auch nach dem Willen des Gesetzgebers Aufgabe und Ziel der "Grundsicherung für Arbeitsuchende" (§ 1 Abs. 1 SGB II).
Aus diesem Grundsatz leiten sich die folgenden Punkte als wesentliche geschäftspolitische Ziele ab:
- Verringerung der Hilfebedürftigkeit
- Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit
- Sicherung des Lebensunterhaltes unserer Kund/innen
- Steigerung von Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit
Auf dieser Grundlage werden die Strategien und Schwerpunkte für das Handeln des Jobcenters Landkreis Kassel Jahr für Jahr in einem "Arbeitsmarktprogramm" dargestellt. Das Papier enthält die wesentlichen geschäftspolitischen Leitlinien und beschreibt die wichtigsten Instrumente, mit Hilfe derer die Behörde ihre Jahresziele erreichen möchte.