Kosten der Unterkunft (KDU)
Die Kosten der Unterkunft können u. a. für eine Mietwohnung, ein selbstbewohntes Eigenheim oder eine selbstbewohnte Eigentumswohnung übernommen werden. Die Unterkunftskosten setzen sich in der Regel aus der Grundmiete und den Betriebskosten zusammen. Sie wohnen in einem Eigentum? In diesem Fall werden die Schuldzinsen und die Grundbesitzabgaben berücksichtigt. Die Heizkosten werden in beiden Fällen gesondert berücksichtigt.
Die Kosten für Unterkunft und Heizung werden gem. § 22 Abs. 1 SGB II in tatsächlicher Höhe übernommen, wenn diese angemessen sind. Die Angemessenheit der Unterkunftskosten ist abhängig vom Wohnort und der Anzahl der Personen, die in der Wohnung wohnen. Die genauen Grenzwerte für Unterkunft können Sie der Tabelle Angemessene Kosten der Unterkunft entnehmen.
Umzug
Bei einem geplanten Umzug sind gerade im Bezug von Bürgergeld viele Dinge zu beachten. Nur wenn Sie ihr Jobcenter rechtzeitig informieren (bevor Sie den neuen Mietvertrag unterschreiben), können wir Sie bei den angemessenen Kosten unterstützen (Übernahme Miete, Kaution, Umzugskosten).
Sie möchten innerhalb des Landkreis Kassel umziehen?
Vor Abschluss des neuen Mietvertrags müssen Sie auf jeden Fall unsere Zustimmung einholen. Hierzu reichen Sie bitte das Formular Mietangebot im Jobcenter ein. Erst nach Zustimmung ist sichergestellt, dass die neuen Kosten der Unterkunft übernommen werden. Bitte beachten Sie: Die Kosten der neuen Wohnung müssen immer innerhalb der angemessenen Grenzwerte liegen. Eine finanzielle Unterstützung bei den Umzugskosten ist nur möglich, wenn wir Sie zum Umzug auffordern oder der Umzug aus anderen wichtigen Gründen notwendig ist und die Zustimmung erteilt wurde.
Sie möchten in den Landkreis Kassel ziehen?
In diesem Fall ist auch die Zustimmung von uns einzuholen. Wir prüfen für Sie, ob die Miete innerhalb unserer angemessenen Grenzwerte liegt. Eine finanzielle Unterstützung für ihren Umzug in den Landkreis Kassel können Sie bei ihrem aktuell zuständigen Jobcenter beantragen.
Sie möchten aus dem Landkreis Kassel wegziehen?
Bei einem Umzug in den Zuständigkeitsbereich eines anderen Jobcenters, ist das künftig zuständige Jobcenter für die Zustimmung zum Umzug zuständig. Holen Sie bitte vor Unterzeichnung des Mietvertrags die Zustimmung zum Umzug durch das Jobcenter am neuen Wohnort ein. So vermeiden Sie finanzielle Nachteile.
Wichtige Hinweise
Die Zustimmung muss vor der Anmietung Ihrer neuen Wohnung und dem Abschluss des Mietvertrages erfolgen.
Bitte beachten Sie Ihre Kündigungsfrist. Eine doppelte Mietzahlung, also gleichzeitig für die alte und die neue Wohnung, können wir nicht übernehmen.
Downloads
Tabelle „Angemessene Kosten der Unterkunft“
(PDF)
Formular „Mietangebot“
(PDF, Stand: Januar 2022)