Hände, die ein Formular ausfüllen

Bildung und Teilhabe

Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen sollen gleichberechtigt Angebote in Schule und Freizeit nutzen können. Hierfür gibt es Leistungen für Bildung und Teilhabe. Die Leistungen umfassen dabei den Schulbedarf, Ausflüge und Klassenfahrten, Lernförderung, Mittagsverpflegung, Schülerbeförderungskosten und die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben. Der Leistungsanspruch gilt für Kinder und junge Menschen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft werden bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres bezuschusst.

Leistungsansprüche

Für die nachfolgenden Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket müssen Sie keinen separaten Antrag stellen. Das Paket gilt automatisch als mitbeantragt, wenn Sie beim Jobcenter Landkreis Kassel den Antrag auf Bürgergeld nach dem SGB II oder den Weiterbewilligungsantrag (WBA) stellen. Die einzelnen Bedarfe müssen jedoch nachgewiesen werden. Dabei hilft Ihnen das Formular „Bildung und Teilhabe“ des Landkreises Kassel. Das Formular dazu finden Sie hier unter Anträge und Infos. Die Abrechnung/Zahlung erfolgt in der Regel an die Träger. Weiteres entnehmen Sie bitte Ihrem Bewilligungsbescheid. Gerne beantworten wir Ihre Fragen zum Bewilligungsbescheid. 

Was müssen Sie tun?

Reichen Sie Ihrem Sachbearbeiter/Ihrer Sachbearbeiterin den Antrag oder die Anlage der Schule, der Kita oder des Vereins ein. Dies können Sie über den Postfachservice SGB II von www.jobcenter.digital rund um die Uhr unkompliziert und schnell online von zuhause aus erledigen. Die Anträge und Anlagen finden Sie unter Anträge und Infos.

Leistungen im Überblick

  • Ein- und mehrtägige Ausflüge

    • Für die Teilnahme Ihres Kindes an Tagesausflügen übernehmen wir die tatsächlichen Kosten für Fahrt und Eintritt.
    • Für die Teilnahme Ihres Kindes an mehrtägigen Fahrten übernehmen wir die tatsächlichen Kosten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen.
    • Die Kosten zahlen wir direkt an die Schule, Kindertageseinrichtung oder den Anbieter.
  • Schulbedarfe

    Schülerinnen und Schüler erhalten für ihre Schulausstattung (z.B. Schulranzen, Taschenrechner, Hefte und Schreibmaterial) einen finanziellen Zuschuss, deren Höhe jährlich neu festgelegt wird. Die Auszahlung erfolgt in zwei Teilbeträgen jeweils zu Beginn des 1. und 2. Schulhalbjahres.

     

    Wird ihr Kind eingeschult oder ist älter als 14 Jahre?

    Dann reichen Sie uns bitte eine Schulbescheinigung ein.

  • Schülerbeförderungskosten

    Eine Zuzahlung zum Schülerticket Hessen für die Fahrt zur nächstgelegenen weiterführenden Schule wird bewilligt, wenn die Kosten von anderer Stelle nicht übernommen werden und aus dem Regelbedarf nicht gedeckt werden können.

     

    Voraussetzung:

    Die Schülerinnen und Schüler können die nächstgelegene Schule nicht zu Fuß oder mit dem Fahrrad erreichen.

  • Lernförderung (Nachhilfe)

    Die Lernförderung muss erforderlich, geeignet und angemessen sein, um das Lernziel zu erreichen. Die Kosten für die Lernförderung wird direkt mit dem Nachhilfeträger abgerechnet.

     

    Voraussetzung für die Bewilligung:

    Die Schule selbst hat kein entsprechendes Angebot und bestätigt den Bedarf an Lernförderung.

     

    Achtung!

    Hier muss ein gesonderter Antrag auf Lernförderung gestellt werden. Den Vordruck für den Antrag auf Lernförderung finden Sie hier unter Anträge und Infos.

  • Mittagsverpflegung in Schulen und Kindertagesstätten

    Wir erstatten die Kosten für ein gemeinschaftliches Mittagessen in Schulen, Hort und Kindertageseinrichtungen, wenn das Mittagessen von der Schule oder der Kindertageseinrichtung organisiert wird.

     

    Die Abrechnung erfolgt direkt an den Anbieter der Mittagsverpflegung.

  • Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben

    Für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben können pauschal 15 € monatlich für jedes Kind übernommen werden.

    Unterstützt werden Vereins-, Kultur- und Freizeitangebote, zum Beispiel Musikunterricht, Sport- und Schwimmkursbeiträge, ebenso wie die Teilnahme an Ferienangeboten und Freizeiten

    Wir können die Kosten für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre übernehmen.