Illustratives Bild für den Bereich Beratung und Vermittlung

Fördermöglichkeiten

Wichtigstes Ziel für das Jobcenter ist Ihre erfolgreiche Arbeitssuche und dauerhafte finanzielle Unabhängigkeit. Damit das gelingt, ist eine partnerschaftliche und verbindliche Zusammenarbeit nötig. Wir können Sie durch Vermittlung in Arbeit, Betreuung in schwierigen Lebenssituationen, finanzielle Hilfen, Maßnahmen zur Heranführung an eine Arbeitsaufnahme, Aus- und Weiterbildung sowie Umschulung und vieles andere mehr unterstützen.

Ihre Möglichkeiten

  • Vermittlungsbudget

    Die Fahrt zum Bewerbungsgespräch oder zum neuen Arbeitsplatz, Bewerbungsfotos oder Kopien – bei der Arbeitssuche sowie bei der Aufnahme einer neuen Arbeit oder Ausbildung können Kosten entstehen.

     

    Um Sie dabei zu unterstützen, so schnell wie möglich eine Arbeit zu finden, eine Ausbildung anzutreten oder Ihnen den Antritt einer neuen Arbeit zu erleichtern, können wir Ihnen Kosten erstatten, die dabei entstehen.

  • Was kann gefördert werden?

    Wir können zum Beispiel Ihre Ausgaben erstatten für …

     

    • Bewerbungsunterlagen (Bewerbungsmappen, Bewerbungsfotos)
    • Fahrten zu einem Vorstellungsgespräch und notwendige Übernachtungskosten
    • notwendige Dokumente (beglaubigte Kopien von Zeugnissen oder Übersetzungen)
    • Fahrkosten, die Ihnen in der ersten Zeit nach Aufnahme einer neuen Arbeit entstehen
    • Anschaffung oder Reparatur eines Fahrzeugs (z.B. PKW) wenn dies für die Aufnahme einer neuen Arbeit notwendig ist 
    • einen Umzug, wenn Sie für die neue Stelle umziehen müssen

     

    Rechtliche Grundlage für das Vermittlungsbudget ist § 16 Absatz 1 und 3 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) in Verbindung mit § 44 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III).

  • Voraussetzungen

    • Sie bemühen sich aktiv um eine neue Stelle oder Ausbildung, bei der Sie voraussichtlich langfristig versicherungspflichtig arbeiten oder nehmen eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung (kein Minijob!) auf.
    • Sie müssen einen Antrag auf Übernahme der Kosten stellen, bevor Ihnen die Kosten entstehen oder Sie Verträge unterschreiben. Beantragen Sie also zum Beispiel die Erstattung der Kosten für die Fahrt zu einem Vorstellungsgespräch, bevor Sie die Fahrkarte kaufen.
    • Entstehende Kosten müssen nachgewiesen werden. Bei größeren Ausgaben (z.B. Anschaffung eines Fahrzeugs) sind Kostenvoranschläge einzureichen.
  • Wie stelle ich den Antrag?

    Den Antrag können Sie online über jobcenter.digital stellen oder schriftlich an das Jobcenter senden. 

     

    Wenn Sie die Kostenerstattung über jobcenter.digital beantragen, können Sie alle notwendigen Dokumente dazu entweder bei der Antragsstellung (z.B. Kostenvoranschläge, Preisauskünfte) oder im Nachgang (z.B. Rechnungen, gekaufte Fahrkarten) hochladen.

Video zu Thema:

Wichtiger Hinweis

Ob und in welcher Höhe die Kosten übernommen werden, entscheiden wir aufgrund Ihres Antrags und der Nachweise. Ein genereller Rechtsanspruch auf Leistungen aus dem Vermittlungsbudget besteht nicht.

 

Haben Sie Fragen zur Förderung aus dem Vermittlungsbudget? Dann sprechen Sie uns an. Ihre persönliche Ansprechperson berät Sie gerne.

 

Weiterführende Links

 

Downloads

Einfach erklärt – Bürgergeld