In den letzten Tagen erreichen uns vermehrt Anfragen - insbesondere von ehrenamtlichen Unterstützern - wegen der Beantragung von Arbeitslosengeld II für Geflüchtete aus der Ukraine ab dem 01.06.2022. Leider ist es uns zum aktuellen Zeitpunkt aber nicht möglich, rechtlich sichere Auskünfte zum Rechtskreiswechsel ukrainischer Staatsbürger zum 01.06.2022 zu geben.
Zwar hat der Deutsche Bundestag am 12.05.2022 das entsprechende Gesetz beschlossen, welchem am 20.05.2022 auch der Bundesrat zugestimmt hat.
Es sind jedoch immer noch zahlreiche Detailfragen zu klären. So ist aktuell leider noch nicht endgültig klar, wie das Übergabeprozedere zwischen dem Landkreis Kassel und dem Jobcenter tatsächlich aussehen wird.
Sobald nähere und rechtlich abgesicherte Informationen vorhanden sind, werden wir diese öffentlich bekannt machen.
Aktuell können Sie aber – trotz einer fehlenden rechtlichen Grundlage – bereits vorbereitend tätig werden und zwar in der Form, dass die ukrainischen Staatsbürger bitte versuchen, ein Bankkonto bei einer deutschen Bank zu eröffnen. Durch die Eröffnung eines Kontos können sowohl die Asyl-Leistungen als auch später die Leistungen nach dem SGB II/XII schneller und effektiver zur Auszahlung gebracht werden.
Weitere Informationen zu Hilfen für Geflüchtete aus der Ukraine gibt es insbesondere auch auf den Seiten
(Stand 23.05.2022)