Sie wollen Arbeitslosengeld II neu beantragen?
Um die Ihnen zustehenden Kosten der Unterkunft berechnen zu können braucht das Jobcenter einige Angaben. Diese können am besten in der von Ihrem Vermieter auszufüllenden Mietbescheinigung nachgewiesen werden:
Sie beziehen bereits Arbeitslosengeld II und wollen umziehen?
Vor jedem Umzug müssen die angemessenen Kosten der Unterkunft geprüft sowie ein Mietangebot vom zukünftigen Vermieter eingereicht werden.
Anhand dieser Daten wird der Umzug durch die Leistungsabteilung geprüft:
Sie wollen wissen, welche Miete angemessen ist?
Hier finden sie die momentan angemessenen Kosten der Unterkunft nach Gemeinden
Grundlage für die Höhe der Unterkunftskosten ist das Schlüssige Konzept zur Ermittlung der angemessenen Richtwerte für die Unterkunft nach § 22 SGB II und § 35 SGB XII für den Landkreis Kassel.