Vor jedem Umzug müssen die angemessenen Kosten der Unterkunft geprüft sowie eine Mietbescheinigung vom Vermieter eingereicht werden.
Anhand dieser Daten wird der Umzug durch die Leistungsabteilung geprüft.
Hier finden sie die momentan angemessenen Kosten der Unterkunft nach Gemeinden
Grundlage für die Höhe der Unterkunftskosten ist das Schlüssige Konzept zur Ermittlung der angemessenen Richtwerte für die Unterkunft nach § 22 SGB II und § 35 SGB XII für den Landkreis Kassel.
Mietbescheinigung Vermieter und Mieter
Wohnungsgeberbescheinigung (nach Umzug)