Zukunftschancen für 2,5 Millionen Jugendliche
Bedürftige Kinder und Jugendliche haben einen Rechtsanspruch aufs Mitmachen - bei Tagesausflügen und dem Mittagessen in Kita, Hort und Schule, bei Musik, Sport und Spiel in Vereinen und Gruppen.
Das Bildungs- und Teilhabepaket der Bundesregierung unterstützt gezielt Kinder und Jugendliche - deren Eltern leistungsberechtigt nach dem SGB II sind (insbesondere Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld), Sozialhilfe, den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen – bei Ausflügen und dem Mittagessen in Schule und Kindertagesstätte, bei Sport im Verein, Musik in Gruppen und Freizeiten etc. Die Leistungen für Bildung und Teilhabe stellen sicher, dass sie nicht aus finanziellen Gründen „außen vor“ bleiben, und sind kurz zusammengefasst:
Nähere Informationen können Sie der Internetseite des Landkreises Kassel entnehmen:
Für weitere Fragen stehen Ihnen wie gewohnt ihre persönlichen Ansprechpartner/-innen zur Verfügung.
Antragstellung
Die Leistungen für Bildung und Teilhabe gelten - mit Ausnahme der Lernförderung - bereits mit ihrem Erst- oder Weiterbewilligungsantrag auf Arbeitslosengeld II als beantragt.
Jedoch müssen Sie – bis auf die Zahlung für den Schulbedarf der automatisch überwiesen wird – die Kosten jeweils mit Hilfe der hier aufgeführten Formulare geltend machen bzw. nachweisen:
1. Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe:
2. Gegebenenfalls Anlage, in der die beantragte Leistung näher beschrieben bzw. von der Schule, Kindergarten, Verein usw. bescheinigt wird:
Anlage A - Ausflüge und Klassenfahrten
Anlage B - Lernförderung / Nachhilfe
Anlage C - Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
Anlage D - Mittagsverpflegung in Schulen, Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege
Die entsprechenden Formulare halten wir auch für Sie bereit.