Die Bescheinigung gilt auch als sogenannter „Hessenpass mobil“ und ist ein Berechtigungsnachweis dafür, dass Sie über den Nordhessischen Verkehrsverbund (NVV) für bis zu 12 Monate ein vergünstigtes Deutschland-Ticket für 31 € pro Monat erwerben können.
Nähere Informationen erhalten auf der Internetseite des NVV. Dort auch auf Englisch, Französisch, Türkisch, Arabisch, Ukrainisch und Russisch.
Wenn Sie kein vergünstigtes Deutschland-Ticket mit dem "Hessenpass mobil" erwerben wollen, müssen Sie nichts tun.
Fragen und Antworten (FAQ) zum vergünstigten Deutschland-Ticket mit dem "Hessenpass mobil" und zur übersandten Bescheinigung
Frage:
Muss oder kann ich wegen der übersandten Bescheinigung/"Hessenpass mobil" im Jobcenter anrufen oder dort vorsprechen, wenn ich Fragen zum vergünstigten Deuschland-Ticket habe?
Antwort:
Ein Anruf oder eine Vorsprache im Jobcenter ist NICHT notwendig. Wir können auch keine Fragen zum vergünstigten Deutschland-Ticket beantworten und verweisen hierzu auf die Internetseite des NVV.
Frage:
Ich habe bisher keine Bescheinigung/"Hessenpass mobil" erhalten, möchte aber ein vergünstigtes Deuschland-Ticket erwerben. Was kann ich tun?
Antwort:
Wenn Sie Bürgergeld beziehen, können wir Ihnen auf Anfrage eine entsprechende Bescheinigung ausstellen.
Bei Neubewilligungen von Bürgergeld senden wir Ihnen standardmäßig die Bescheinigung zu.
Frage:
Wo kann ich das vergünstigte Deutschland-Ticket erwerben?
Antwort:
Wenn Sie ein vergünstigtes Deutschland-Ticket für sich oder Ihre gegebenenfalls in der Bescheinigung/"Hessenpass mobil" aufgeführten Haushaltsmitglieder erwerben wollen, müssen Sie es direkt beim NVV bestellen. Das geht:
Das vergünstigte Deutschland-Ticket wird Ihnen dann vom NVV per Post zugeschickt.
Frage:
Was bedeutet der letzte Absatz auf Seite 1 der Bescheinigung/"Hessenpass mobil"?
Hinweis zum Datenschutz: Bevor diese Bescheinigung vorgelegt wird, ist die Einwilligung der aufgeführten Personen zur Vorlage einzuholen oder es sind die entsprechenden Namen und persönlichen Daten unkenntlich zu machen.
Antwort:
Auf der Bescheinigung/"Hessenpass mobil" werden in der Regel alle Namen der im Haushalt lebenden Personen, die berechtigt sind, das vergünstigte Deutschland-Ticket zu erhalten, benannt Wollen mehrere oder alle Personen die Berechtigung nutzen, empfiehlt es sich, das Schreiben für jede Person einmal zu kopieren.
Wenn nicht alle auf der Bescheinigung/"Hessenpass mobil" aufgeführten Personen ein Ticket erwerben wollen, ist, bevor diese Bescheinigung beim NVV vorgelegt wird, die Einwilligung der aufgeführten Personen zur Vorlage einzuholen oder es sind die entsprechenden Namen und persönlichen Daten unkenntlich zu machen. Dies hat datenschutzrechtliche Gründe.
Frage:
Was bedeutet der letzte Absatz auf Seite 2 der Bescheinigung/"Hessenpass mobil"?
Die Vergünstigung durch das Land Hessen trifft keine Aussage über eine mögliche Erstattungsfähigkeit der zu erwerbenden Fahrkarte. Es sind die jeweils geltenden Regelungen zu beachten. Für Fragen zur Erstattungsfähigkeit wenden Sie sich bitte an die zuständigen Stellen.
Antwort:
Wenn Sie bereits eine Monatsfahrkarte, Deutschland-Ticket für 49 € pro Monat usw. besitzen und von einer anderen Stelle (z.B. Jobcenter, Arbeitgeber) hierfür eine Fahrkostenerstattung erhalten, müssen Sie diese Stelle bei Erwerb des vergünstigten Deutschland-Tickets natürlich darüber informieren, weil sich dann auch deren Erstattungsbetrag verändern kann.