Bildung und Teilhabe (BuT)

Zukunftschancen für 2,5 Millionen Jugendliche

 

Bedürftige Kinder und Jugendliche haben einen Rechtsanspruch aufs Mitmachen - bei Tagesausflügen und dem Mittagessen in Kita, Hort und Schule, bei Musik, Sport und Spiel in Vereinen und Gruppen.

 

 

 

Das Bildungspaket der Bundesregierung unterstützt gezielt Kinder und Jugendliche - deren Eltern Bürgergeld nach dem SGB II, Sozialhilfe, den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen – bei Ausflügen und dem Mittagessen in Schule und Kindertagesstätte, bei Sport im Verein, Musik in Gruppen und Freizeiten etc. Die Leistungen für Bildung und Teilhabe stellen sicher, dass sie nicht aus finanziellen Gründen „außen vor“ bleiben, und sind kurz zusammengefasst:

 

  • Klassenfahrten und Ausflüge: Kosten für eintägige Ausflüge sowie mehrtägige Fahrten der Schulen und Kindertagesstätten werden übernommen.
  • Schulbedarf: Damit Schülerinnen und Schüler mit den nötigen Lernmaterialien ausgestattet sind, wird ein persönlicher Schulbedarf von insgesamt 174 Euro im Kalenderjahr 2023 anerkannt, und zwar 116 Euro für das erste Schulhalbjahr 2023/2024 und 58 Euro für das zweite Schulhalbjahr 2023/2024. Der persönliche Schulbedarf wird jährlich mit dem gleichen Prozentwert wie der Regelbedarf erhöht.
  • Schülerbeförderung: Ist eine Beförderung zur nächstgelegenen Schule erforderlich und werden die Fahrtkosten nicht anderweitig übernommen, können diese Ausgaben erstattet werden.
  • Lernförderung: „Nachhilfestunden“ können finanziert werden, wenn sie neben schulischen Angeboten zusätzlich erforderlich sind. Besondere Voraussetzungen sind zu beachten, den Bedarf muss die Schule bestätigen.
  • Mittagessen: Die Kosten für das gemeinsame Mittagessen werden übernommen, wenn Schule, Kindertagesstätte oder Tageseltern ein entsprechendes Angebot bereithalten. (Es fällt kein Eigenanteil mehr an.)
  • Sport, Kultur, Freizeiten: 15 Euro monatlich stehen pauschal für Teilnahme- und Mitgliedsbeiträge (z.B. Sportverein), kulturelle Bildung (z.B. Musikunterricht) sowie Freizeiten zur Verfügung.

(alle Angaben ohne Gewähr)

 

Nähere Informationen können Sie der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) entnehmen:

https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Grundsicherung-Buergergeld/Bildungspaket/bildungspaket.html

 

Für weitere Fragen stehen Ihnen wie gewohnt ihre persönlichen Ansprechpartner/-innen zur Verfügung.

Antragstellung

 

Die Leistungen für Bildung und Teilhabe gelten bereits mit ihrem Erst- oder Weiterbewilligungsantrag auf Bürgergeld als beantragt.

 

Jedoch müssen Sie – bis auf die Zahlung für den Schulbedarf der automatisch überwiesen wird – die Kosten jeweils mit Hilfe der hier aufgeführten Formulare geltend machen bzw. nachweisen:

 

1. Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe:

Grundantrag

 

2. Gegebenenfalls Anlage, in der die beantragte Leistung näher beschrieben bzw. von der Schule, Kindergarten, Verein usw. bescheinigt wird:

Anlage A - Ausflüge und Klassenfahrten / Екскурсії та шкільні поїздки

Anlage B - Lernförderung / Nachhilfe / Підтримка навчання / репетиторство

Anlage C - Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben /  Спорт, Культура, Дозвілля

Anlage D - Mittagsverpflegung in Schulen, Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege / Обід в школі або дитячому садку

 

Die entsprechenden Formulare halten wir auch für Sie bereit.

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