Förderprogramme

Als Betrieb schaffen Sie Arbeitsplätze. Sie bilden aus und beschäftigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer längerfristig.

 

Unter bestimmten Voraussetzungen können sowohl Sie als Unternehmen als auch Ihre Beschäftigten unterstützt werden – zum Beispiel wenn es um die Qualifizierung von Personal mit besonderem Förderbedarf geht.

 

Die wichtigsten Fördermöglichkeiten sind auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit erläutert:

Externer Link auf die Homepage der Bundesagentur für Arbeit

 

Bei der Einstellung von Bewerbern, die in unserem Hause im Bezug von Bürgergeld stehen, können wir einzelfallbezogene Förderungen bieten. Dazu können betriebliche Trainigsmaßnahmen gehören, aber auch Qualifizierungen oder Eingliederungszuschüsse. Der Arbeitgeberservice berät Sie gerne über die Möglichkeiten.

Besonders ans Herz legen möchten wir Ihnen jedoch die nachstehend genannten, attraktiven Förderprogramme für Arbeitgeber bei der Einstellung von Langzeitarbeitslosen.

#Mitarbeit

Lohnkostenzuschüsse für die Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen

 

Unter dem Titel #MitArbeit hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ein Gesamtkonzept zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit vorgelegt. Als Teil dieses Konzepts schafft das Teilhabechancengesetz mit zwei neuen Fördermöglichkeiten neue Chancen für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt.

 

Zielgruppe

Die beiden neuen Fördermöglichkeiten betreffen dabei zwei unterschiedliche Zielgruppen:

Von der neuen Förderung "Teilhabe am Arbeitsmarkt" (§ 16i SGB II) können zum einen Menschen profitieren, die

  1. über 25 Jahre alt sind,
  2. für mindestens sechs Jahre in den letzten sieben Jahren Leistungen der Grundsicherung (Arbeitslosengeld II, Bürgergeld) bezogen haben und
  3. in dieser Zeit nicht oder nur kurzzeitig beschäftigt waren.

Die andere Zielgruppe der Förderung "Eingliederung von Langzeitarbeitslosen" (§ 16e SGB II) umfasst Personen, die seit mindestens zwei Jahren arbeitslos sind.

 

Förderumfang

Teilhabe am Arbeitsmarkt:

Unternehmen, die Personen einstellen, die mehr als sechs Jahre SGB II-Leistungen erhalten haben, können mit einem Zuschuss für das Gehalt des neuen Mitarbeiters gefördert werden.

In den ersten beiden Jahren sind das 100 Prozent des Mindestlohns ­ es sei denn, der Arbeitgeber ist tarifgebunden oder tariforientiert. Dann wird das tatsächlich gezahlte Arbeitsentgelt berücksichtigt.

In jedem weiteren Jahr verringert sich der Zuschuss um 10 Prozent.

Die Förderung dauert maximal fünf Jahre. Zudem können während der Förderung erforderliche Qualifizierungen und Praktika bei anderen Arbeitgebern finanziert werden.

 

Eingliederung von Langzeitarbeitslosen:

Unternehmen, die Personen einstellen, die mehr als zwei Jahre arbeitslos waren, erhalten einen Zuschuss für zwei Jahre.

Im ersten Jahr in Höhe von 75 Prozent des regelmäßig gezahlten Lohns und im zweiten Jahr 50 Prozent. Darüber hinaus können die ehemaligen Langzeitarbeitslosen im gesamten Förderzeitraum Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen nach den allgemeinen Regelungen in Anspruch nehmen.

 

Bei beiden Förderungen unterstützen sogenannte "Coaches" die ehemaligen Langzeitarbeitslosen dabei, im Berufsleben wieder Fuß zu fassen, zum Beispiel indem sie bei Problemen am neuen Arbeitsplatz, in der Familie oder bei Schwierigkeiten mit der Organisation des Alltags helfen.

 

Weitere Informationen gibt es auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS):

Externer Link auf die Homepage des BMAS

 

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