Aktuelles

29.11.2023

Hessen bekämpft Energiearmut

 

Das Projekt „Hessen bekämpft Energiearmut“ verfolgt das Ziel, hessenweit Zahlungsprobleme rund um die Energierechnung anzugehen und deren Ursachen zu regulieren.
Das Projekt wird gefördert vom Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.

 

Den mehrsprachigen Flyer des Projekts der Verbraucherzentrale Hessen können Sie hier herunterladen:

Hessen-bekaempft-Energiearmut.pdf
PDF-Dokument [3.0 MB]

25.10.2023

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss bei Bezug von Bürgergeld weiterhin vorgelegt werden

 

Arbeitgeber sind seit Anfang Januar 2023 verpflichtet, die Arbeitsunfähigkeitsdaten ihrer gesetzlich versicherten Beschäftigten elektronisch bei den Krankenkassen abzurufen. Arbeitnehmer müssen sich dann lediglich noch "krankmelden", die Pflicht zur Vorlage der Bescheinigung ist gesetzlich nicht mehr vorgesehen.

 

Für Kundinnen und Kunden der Jobcenter gilt diese Neuerung seit dem 01.01.2023 allerdings nicht. Sie müssen weiterhin eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AUB) im Krankheitsfall in Papierform vorlegen.

 

Bezieher von Bürgergeld müssen die AUB somit weiterhin aktiv bei ihrem Arzt einfordern.

 

Die Vorlage einer AUB ist für Kundinnen und Kunden wichtig, damit sie weiterhin Leistungen erhalten können oder keine Leistungskürzungen eintreten. Auch Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Weiterbildungsmaßnahmen müssen eine AUB im Krankheitsfalle weiterhin ihrem Jobcenter bzw. dem Maßnahme- oder Bildungsträger vorlegen.

 

Kundinnen und Kunden können auch auf digitalem Weg ihre AUB einreichen. Im Bereich der eServices / jobcenter.digital lassen sich über die sogenannten Veränderungsmitteilungen Arbeitsunfähigkeiten bequem anzeigen und hochladen.

26.07.2023

Warnung vor Phishing-Mails mit Jobcenter-Logo

Angreifer tarnen sich als Jobcenter, um persönliche Daten zu erlangen

 

Derzeit sind vermehrt betrügerische E-Mails mit dem Logo der Jobcenter im Umlauf. Die Nachrichten sind als Stellenausschreibungen für einen Minijob im Homeoffice getarnt und werden mit der Signatur „Kundenservice der Bundesagentur für Arbeit“ versendet.

Über diese E-Mails werden Nutzerinnen und Nutzer auf Seiten gelockt, auf denen sie persönliche Daten eingegeben sollen (Phishing-E-Mail). Diese Angaben können für weitere Angriffe oder Betrugsversuch gegen die Nutzerinnen und Nutzer verwendet werden.

Reagieren Sie nicht auf solche E-Mails und rufen Sie keine darin enthaltenden Links auf.

Weitere Informationen zum Thema Phishing und wie Sie sich dagegen schützen, finden Sie auf der Webseite des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).

16.12.2022

Kostenübernahme von Heizkosten

 

Wenn Sie eine hohe Heizkostennachzahlung erhalten, können Sie im Jahr 2023 Bürgergeld auch nur für einen Monat beantragen.

Hierbei muss es sich nicht zwingend um eine Heizkostennachzahlung handeln. Der Kauf von Brennstoffen wie zum Beispiel Heizöl oder Pellets kann ebenfalls einen Anspruch auf Bürgergeld begründen.

Den Antrag können Sie einfach und bequem von zu Hause aus stellen. Den Online-Antrag finden Sie unter www.jobcenter.digital\bürgergeld.

Sie brauchen den Antrag auf das Bürgergeld für einen Monat nicht unbedingt in dem Monat stellen, in dem Sie die Rechnung zahlen müssen (Fälligkeitsmonat). Jedoch müssen Sie den Antrag spätestens bis zum Ablauf des dritten Monats nach dem Fälligkeitsmonat stellen. Das heißt, dass Sie bei einer Fälligkeit der Nachzahlung oder der Rechnung im Januar 2023 den Antrag noch bis April 2023 stellen können. Das gilt für alle Anträge, die bis zum 31. Dezember 2023 gestellt werden.

Bei der Prüfung, ob Sie für einen Monat Anspruch auf Bürgergeld haben, werden alle auch sonst erforderlichen Leistungsvoraussetzungen geprüft.

 

Das heißt, dass zum Beispiel das Einkommen aller Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft für diesen Monat geprüft wird. Wer zu Ihrer Bedarfsgemeinschaft gehört, können Sie in den Ausfüllhinweisen zum Hauptantrag auf Bürgergeld unter www.arbeitsagentur.de/hinweise-sgb2 nachlesen (Hinweis Nr. 4).

 

Auch zu Ihrem Vermögen müssen Sie Auskunft geben. Beim Bürgergeld für einen Monat hat jede Person der Bedarfsgemeinschaft einen Freibetrag von 15.000 Euro.

 

(Quelle: Bundesagentur für Arbeit)

 

 

Statistische Informationen:

Informationen zum aktuellen Arbeitsmarkt im Landkreis Kassel erhalten Sie hier.

 

Hier können Sie eine Excel-Datei mit den aktuellsten statistischen Informationen zum Jobcenter Landkreis Kassel, wie z.B. die Arbeitslosenzahlen, Anzahl der betreuten Bedarfsgemeinschaften, Höhe der ausgezahlten Leistungsansprüche usw. herunterladen (externer Link auf die Statistikseite der Bundesagentur für Arbeit).

Öffnungszeiten

Kundencenter Kassel

Montag, Dienstag und Freitag

von 08:00 - 13:00 Uhr

Mittwoch und Donnerstag

von 08:00 - 16:00 Uhr

 

Kundencenter Hofgeismar

Montag bis Freitag

von 08:00 - 13:00 Uhr

 

Kundencenter Wolfhagen

Montag, Dienstag und Donnerstag

von 08:00 - 13:00 Uhr

 

Kontakt

Telefon

Montag bis Freitag

von 08:00 - 13:00 Uhr sowie

Montag bis Donnerstag

von 14:00 - 16:00 Uhr

unter

0561 - 2078 0

Achtung: Die Leistungsabteilung ist ab dem 06.09.2023 mittwochs telefonisch nicht mehr erreichbar​.

 

Fax

0561 - 2078 599

 

E-Mail

Jobcenter-Landkreis-Kassel(at)jobcenter-ge.de

 

Postanschrift

Jobcenter Landkreis Kassel

Ständeplatz 23

34117 Kassel

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