Die Eigenverantwortung der Kunden stärken und dazu beitragen, dass diese ihren Lebensunterhalt aus eigenen Kräften
bestreiten können. Das ist nach dem Willen des Gesetzgebers Aufgabe und Ziel der "Grundsicherung für Arbeitsuchende" (§ 1 Abs. 1 SGB II).
Aus diesem Grundsatz leitet die die folgenden Punkte als wesentliche geschäftspolitische Ziele ab:
Auf der Grundlage des o.g. Zielsystems werden die Strategien und Schwerpunkte für das Handeln des Jobcenters Landkreis Kassel Jahr für Jahr in einem "Arbeitsmarktprogramm" manifestiert. Das Papier enthält die wesentlichen geschäftspolitischen Leitlinien und beschreibt die wichtigsten Instrumente, mit Hilfe welcher die Behörde ihre Jahresziele erreichen möchte.