Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Internetseite,
als „Hartz IV“ ist die umfassendste Arbeitsmarktreform in der bundesdeutschen Geschichte weit und breit bekannt, deren Kern die Zusammenführung von
Arbeitslosen- und Sozialhilfe zur so genannten „Grundsicherung für Arbeitssuchende“ zum 01.01.2005 war.
In der Folge haben die beiden regional zuständigen Träger dieser neuen Leistung - die Kasseler Agentur für Arbeit und der Landkreis Kassel - die Aufgaben der Grundsicherung auf eine gemeinsame
Einrichtung ab 01.01.2011 übertragen:
Das Jobcenter Landkreis Kassel
Heute ist die für die Sicherstellung des Lebensunterhaltes von rund 14.000 Beziehern von
Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld zuständig und betreut – was viele nicht wissen – über 60 % der Arbeitslosen im Kreisgebiet. Damit kommt des Jobcenters Landkreis Kassel im Landkreis eine wichtige
soziale und arbeitsmarktliche Rolle zuteil.
Vor diesem Hintergrund stehen bei der sowohl die Aktivierung und Stabilisierung Arbeit suchender Menschen im Fokus der Aktivitäten als selbstredend auch deren Vermittlung in Beschäftigung. In diese
Prozesse bringen unsere Mitarbeiter ihre breit gefächerten Kompetenzen, viel Engagement und kreative Ideen ein.
Entgegen aller Vorurteile kann ich Ihnen versichern, dass es sich bei den von uns betreuten Langzeitarbeitslosen um arbeitswillige, interessante Menschen handelt, die über vielfältige Qualifikationen
verfügen. Wir wollen, dass diese motivierten Bewerber eine Chance erhalten.
Wenn Sie mehr über unsere Organisation oder die Ziele und Strategien der Arbeitsförderung in Erfahrung bringen möchten, kann ich Ihnen die weiteren Informationsangebote in diesem Bereich ans Herz
legen.
Ich wünsche Ihnen viele aufschlussreiche Erkenntnisse beim Durchstöbern unserer Homepage!
Ihr Gregor Vick
Geschäftsführer des Jobcenters Landkreis Kassel
Unsere Organisationsform
Das Jobcenter ist eine gemeinsame Einrichtung zwischen der Agentur für Arbeit Kassel und dem Landkreis Kassel auf Basis
des Gesetzes.
Unsere Aufgaben
Umsetzung der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) bzw. „Hartz IV“. Das sind insbesondere… |
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... Integration in Beschäftigung |
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Aktivierung, Stabilisierung, Förderung und Vermittlung „erwerbsfähiger Leistungsberechtigter“ (eLb`s), die im Bezug von Arbeitslosengeld II stehen. |
... Sicherung des Lebensunterhaltes |
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Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen und Gewährung des Arbeitslosengeldes II bzw. Sozialgeldes (einschl. Kosten der Unterkunft) an die SGB II-Kunden im Landkreis Kassel. |
Unsere Organe Die Organe des Jobcenters Landkreis Kassel sind... |
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... die Geschäftsführung |
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Die Geschäftsführung ist verantwortlich für die erfolgsorientierte und rechtlich
einwandfreie Umsetzung der operativen Aufgaben nach dem SGB II im Rahmen des Wirtschaftsplanes, der geschäftspolitischen Ziele und des Arbeitsmarktprogramms.
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Die Trägerversammlung bestimmt die strategischen
Leitlinien, legt den Handlungsrahmen der Behörde fest und kontrolliert die Geschäftsführung. Sie ist besetzt durch je drei Vertreter der Arbeitsagentur und der Kreisverwaltung. |
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Bei jeder gemeinsamen Einrichtung nach § 44b wird ein Beirat gebildet. Der Beirat berät
die Einrichtung bei der Auswahl und Gestaltung der Eingliederungsinstrumente und -maßnahmen. Die Trägerversammlung beruft die Mitglieder des Beirats auf Vorschlag der Beteiligten des örtlichen
Arbeitsmarktes, insbesondere den Trägern der freien Wohlfahrtspflege, den Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie den Kammern und berufsständischen Organisationen.
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