Sie haben Anspruch auf Arbeitslosengeld II, wenn
Die Leistungen, die Sie zur Sicherung Ihres Lebensunterhaltes gemäß Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) erhalten können, setzen sich aus der Regelleistung, gegebenenfalls besonderen so genannten „Mehrbedarfszuschlägen“ und den Kosten der Unterkunft (Grundmiete, Betriebskosten und Heizkosten) zusammen. Hinzu können einmalige Leistungen oder Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket kommen.
Das Jobcenter unterstützt Sie aber auch durch Vermittlung in Arbeit, Maßnahmen zur Heranführung an eine Arbeitsaufnahme, Aus- und Weiterbildung sowie Umschulung und vieles andere mehr. Sprechen Sie uns an.
Aktuelle Stellenangebote können Sie in der Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit finden:
Nähere Informationen zu Rechten und Pflichten sowie unserem Online-Angebot Jobcenter.digital erhalten Sie auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit:
Überblick zum Arbeitslosengeld II
Regelleistung
Wer erwerbsfähig ist und Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes hat, erhält Arbeitslosengeld II (ALG II). Im Haushalt lebende Angehörige, die nicht erwerbsfähig sind, erhalten
das so genannte „Sozialgeld“, zum Beispiel Kinder bis zum 15. Lebensjahr. Von dieser Regelleistung sollen Nahrung, Bekleidung, Strom, Möbel und anderes finanziert werden.
Anträge und Ausfüllhinweise
Sozialversicherung
Sofern kein anderweitiger Versicherungsschutz besteht, werden Sie für die Dauer des Leistungsbezuges in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung pflichtversichert. Die Zeiten des
Leistungsbezuges werden der Rentenversicherung gemeldet.
Informationen zur
Sozialversicherung
Kosten der Unterkunft
Die Kosten für Ihre Unterkunft (Grundmiete, Betriebskosten und Heizung) werden im Landkreis Kassel innerhalb bestimmter Grenzwerte berücksichtigt.
Mietbescheinigung und Grenzwerte
Mehrbedarf
In besonderen Situationen kann ein Anspruch auf so genannte „Mehrbedarfe“ bestehen. Ist das der Fall, dann erhöht sich der Betrag des ALG II.
Beispiele:
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Sie sind schwanger. |
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Sie sind alleinerziehend. |
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Sie haben eine Behinderung und erhalten Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach SGB IX. |
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Sie benötigen eine kostenaufwändige Ernährung. |
Einmalige Leistungen
Das SGB II sieht in bestimmten Lebenssituationen besondere Leistungen vor, zum Beispiel eine Beihilfe für die Erstausstattung einer Wohnung. Dies kann nach Auszug aus der elterlichen Wohnung, nach
Auszug aus einem Übergangswohnheim oder auch nach Entlassung aus der Haft der Fall sein.
Achtung! Auszug von unter 25-jährigen
Unter 25-jährige, die aus der elterlichen Wohnung ausziehen, erhalten Unterkunftskosten nur dann, wenn das Jobcenter Landkreis Kassel dies vor Abschluss eines Mietvertrages zugesichert
hat.
Schwangerschaft
Bei Schwangerschaft gibt es eine Beihilfe für Umstandskleidung und bei der Geburt des Kindes eine Beihilfe für die Erstausstattung (Babybekleidung, Baby-Bett, Kinderwagen etc.).
Weitere Leistungen für Kinder und junge Erwachsene
Informationen Bildung und Teilhabe